Abfindung

Allgemein versteht man unter einer Abfindung eine einmalige Leistung, z.B. in Form einer Dienst- oder Sachleistung oder Geldzahlung, mit der Rechtsansprüche abgegolten werden sollen. Nicht unter die abzugeltenden Rechtsansprüche von Abfindungen fallen Zahlungen zum Ausgleich von Schadenseintritten bei einer Person, diese werden durch einmalige Schadensersatzzahlung beglichen.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation