Abfindung
Allgemein versteht man unter einer Abfindung eine einmalige Leistung, z.B. in Form einer Dienst- oder Sachleistung oder Geldzahlung, mit der Rechtsansprüche abgegolten werden sollen. Nicht unter die abzugeltenden Rechtsansprüche von Abfindungen fallen Zahlungen zum Ausgleich von Schadenseintritten bei einer Person, diese werden durch einmalige Schadensersatzzahlung beglichen.