Abmahnung
Eine Abmahnung dient dazu, eine Rechtsverletzung im Bereich gewerblicher Schutzrechte schon im Vorfeld gerichtlicher Auseinandersetzungen geltend zu machen und eventuell ein teures Verfahren zu vermeiden. Die Abmahnung muss den Sachverhalt schildern sowie rechtlich erläutern und eine Unterlassungserklärung enthalten, für deren nicht fristgerechte Einwilligung Strafen bzw. weitere rechtliche Schritte angekündigt werden. Die Kosten richten sich nach § 91 ZPO.