Abmahnverhältnis

Die (berechtigte) Abmahnung begründet zwischen dem Abmahner, als Gläubiger oder einem Verband und dem Abgemahnten, als Schuldner ein besonderes Pflichtenverhältnis, wenn ein Wettbewerbsverstoß seitens des Abgemahnten vorliegt oder droht (sog. Erstbegehungsgefahr). Aus dieser wettbewerbsrechtlichen Sonderverbindung entstehen für beide Parteien zusätzliche Treuepflichten, deren schuldhafte Verletzung zum Schadensersatz verpflichten kann.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation