Abschlussschreiben

Das gesetzlich nicht geregelte Instrument des Abschlussschreibens ist im Gegensatz zur Abmahnung nicht dem Eilverfahren, sondern bereits dem Hauptsacheverfahren zuzuordnen. Es schließt zwar an eine einstweilige Verfügung an und bezweckt, diese vom Gegner als endgültig anerkennen zu lassen, kann jedoch zu einem Hauptsacheverfahren führen, wenn der Gegner das Abschlussschreiben nicht akzeptiert.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation