Abschreckung

Aus überlegten unlauteren Handlungen, soll dem Treibenden hierdurch kein Vorteil gewährt werden. Der vermögensordnende Zugriff, der Gewinnabschöpfungsanspruch des § 10 UWG soll den Durchsetzungsdefiziten des Lauterkeitsrechts entgegenwirken und somit generalpräventive und sanktionstechnische Funktionen erfüllen. Der auf rechtswidriges wettbewerbsbezogenes Handeln gerichtete Wille soll „abgeschreckt“ werden.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation