Abtretung von Gesellschaftsanteilen

Die Gesellschafterstellung in einer GbR ist nicht als Ganze übertragbar. Bleibt die Identität der Gesellschaft aber gewahrt, kann durch Festlegung im Gesellschaftsvertrag oder Zustimmung der Mitgesellschafter ein Mitgliedschaftswechsel durch Anteilsübertragung erfolgen.
Im Falle der oHG kann ein Gesellschafter durch Vereinbarung mit den übrigen Gesellschaftern ausscheiden, ein anderer kann durch Abschluss eines Aufnahmevertrages mit den verbliebenen Gesellschaftern in die Gesellschaft eintreten. Auch hier wird nicht die Gesellschafterstellung an sich, sondern der ideelle Anteil an der Gesellschaft übertragen, wobei die Anteilsübertragung formfrei erfolgt
Bei der KG muss grundsätzlich zwischen der Behandlung des Kommanditisten und der des Komplementärs unterschieden werden. Der Komplementär wird vom Prinzip her behandelt wie Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft; scheidet ein Kommanditist aus, wachsen seine Gesellschaftsanteile den übrigen Gesellschaftern an. Lässt der Gesellschaftsvertrag es zu oder stimmen die anderen Gesellschafter zu, ist auch eine Übertragung der Beteiligung am Gesellschaftsvermögen in Höhe der Hafteinlage auf einen neu eintretenden Kommanditisten möglich.
Bei der GmbH ist die Übertragung des Gesellschaftsanteils nur unter Abschluss eines notariell beurkundeten Abtretungsvertrages möglich. Die Abtretung kann im Gesellschaftsvertrag unter die Bedingung der Zustimmung der Gesellschaft gestellt werden.
Aktien einer AG, die als Order- oder Inhaberpapiere verbrieft werden können, können nach den Vorschriften für Wertpapiere übertragen werden. Aber auch hier kann in der Satzung die Zustimmung der Gesellschaft zur Übertragung als Bedingung gestellt werden.
Ist die Gesellschaft z.B. im Handelsregister eingetragen, muss vor allem unter Haftungsaspekten ein Hinweis auf den Wechsel erfolgen.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation