Abwicklung

Die Abwicklung bezeichnet im Gesellschaftsrecht die Liquidation eines Unternehmens, also die Handlungen, die bei Beendigung bzw. Auflösung der Gesellschaft vorzunehmen sind. Dies betrifft insbesondere die Veräußerung aller Vermögensgegenstände der Gesellschaft, wodurch das gebundene Kapital freigegeben werden und nach Abzug der Liquidationskosten an die Gesellschafter (oder bei Insolvenz zunächst die Gläubiger) ausgeschüttet werden soll.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation