actus contrarius
Zu den gesetzlichen Unterlassungsansprüchen besteht im Wettbewerbsrecht auch die Möglichkeit der vertraglichen Unterlassungsansprüche. Ihr Abschluss unterfällt in den Grenzen des Kartellrechts dem Grundsatz der Vertragsfreiheit.
Zu den gesetzlichen Unterlassungsansprüchen besteht im Wettbewerbsrecht auch die Möglichkeit der vertraglichen Unterlassungsansprüche. Ihr Abschluss unterfällt in den Grenzen des Kartellrechts dem Grundsatz der Vertragsfreiheit.
Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.
Kleinoberfeld 1
D-76135 Karlsruhe
Deutschland