actus contrarius
Zu den gesetzlichen Unterlassungsansprüchen besteht im Wettbewerbsrecht auch die Möglichkeit der vertraglichen Unterlassungsansprüche. Ihr Abschluss unterfällt in den Grenzen des Kartellrechts dem Grundsatz der Vertragsfreiheit.
Zu den gesetzlichen Unterlassungsansprüchen besteht im Wettbewerbsrecht auch die Möglichkeit der vertraglichen Unterlassungsansprüche. Ihr Abschluss unterfällt in den Grenzen des Kartellrechts dem Grundsatz der Vertragsfreiheit.