Änderung des Gesellschaftszwecks
Die Änderung des Gesellschaftszwecks ist eine besondere Änderung des Gesellschaftsvertrages. Sie ist nur unter Zustimmung aller Gesellschafter möglich.
Die Änderung des Gesellschaftszwecks ist eine besondere Änderung des Gesellschaftsvertrages. Sie ist nur unter Zustimmung aller Gesellschafter möglich.