Akademische Grade

Aus dem akademischen Grad (z.B. Dr., Prof., Dipl.-Ing.) ergibt sich für den Verkehr nach außen neben der Berufsbezeichnung, sowie Hinweisen auf öffentliche Bestellungen der am ehesten wahrnehmbare und häufig auch der wichtigste Eindruck über die Befähigung des Werbenden. Aus diesen Hinweisen ergibt sich der Rückschluss auf die Qualität und Seriosität des Angebots, sowie hinsichtlich der Leistungsfähigkeit. Es stellt den Ausweis besonderer Sachkunde dar oder gar die generelle Zulässigkeit des Werbenden. Die Verwendung ist deshalb insbesondere strafrechtlich geschützt, § 132a StGB. Ist die Verwendung zur Irreführung geeignet, liegt ein Verstoß gegen irreführende Werbung, § 5 UWG, vor. Denkbar ist ebenso ein Verstoß unlauterer geschäftlicher Handlungen gem. § 3 UWG, vorausgesetzt diese Hinweise werden entgegen den weiteren gesetzlichen Anforderungen im Verkehr geführt.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation