Akquisition

Bei der Akquisition handelt es sich um den Ankauf einer bereits am Markt etablierten Marke. Dies kann in einem übersättigten Markt effektiver sein, als die Positionierung einer eigenen Marke auf dem Markt. Durch die Akquisition kann ein Unternehmen seinen Marktanteil vergrößern und dadurch Wettbewerbsvorteile erlangen. Für die Akquisition einer Marke ist ihr Wert von erheblicher Bedeutung.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation