Akteneinsicht

Akteneinsicht in Akten des Patentamtes oder Patentgerichtes kann gemäß § 62 MarkenG beantragt werden. Für Einsicht in Markenanmeldungen muss dafür ein berechtigtes Interesse bestehen, für die Akten bereits eingetragener Marken reicht lediglich der Antrag ohne berechtigtes Interesse und das Register ist frei einsehbar. Dabei bezeichnet Akteneinsicht jegliches Auskunftsinteresse, auch wenn es nur um eine Einzelinformation geht.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation