Aktionär

Der Aktionär ist Inhaber eines Anteils am Grundkapital einer Aktiengesellschaft. Dies wird durch das Halten einer oder mehrerer Aktien festgehalten. Der originäre Erwerb einer Aktie erfolgt durch Gründung einer Aktiengesellschaft, derivativer Erwerb ist am durch Kauf am Markt oder Erbschaft möglich. Aus der Stellung als Aktionär ergeben sich bestimmte Mitgliedschaftsrechte, aufgeteilt in Vermögens- und Verwaltungsrechte, die sich aus dem Aktiengesetz ergeben.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation