Akzessorietät (Zugabe)

Man spricht von Akzessorietät, wenn das Schicksal einer Sache vom Schicksal einer anderen Sache abhängt. Die Zugabe als Sonderfall der Wertreklame und Rechtsbegriff i.S.v. § 1 der früheren ZugabeVO kennzeichnete sich durch die Verknüpfung von Gewährung und Erwerb des im Absatz zu fördernden Guts (Akzessorietät der Zugabe).

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation