Allgemeines Gesetz

Das Grundrecht der freien Meinungsäußerung und das Grund-recht der Pressefreiheit nach Art. 5 Abs. 1 GG finden nach Art. 5 Abs. 2 GG ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeines Gesetze. Allgemeine Gesetze im Sinne der Grundrechtsnorm stellen sowohl das HWG als auch das UWG dar.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation