Amtsermittlung

Sowohl das Patentamt als auch das Patentgericht ermitteln die für die Entscheidung erheblichen Tatsachen gemäß §§ 59, 63 MarkenG von Amts wegen, sind also an Vor- und Anträge der Beteiligten nicht gebunden.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation