Amtsermittlung
Sowohl das Patentamt als auch das Patentgericht ermitteln die für die Entscheidung erheblichen Tatsachen gemäß §§ 59, 63 MarkenG von Amts wegen, sind also an Vor- und Anträge der Beteiligten nicht gebunden.
Sowohl das Patentamt als auch das Patentgericht ermitteln die für die Entscheidung erheblichen Tatsachen gemäß §§ 59, 63 MarkenG von Amts wegen, sind also an Vor- und Anträge der Beteiligten nicht gebunden.
Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.
Kleinoberfeld 1
D-76135 Karlsruhe
Deutschland