Amtssprache
Die Amtssprache ist gemäß § 93 MarkenG deutsch. Wird rechtzeitig eine Übersetzung nachgereicht, können auch fremdsprachige Markenanmeldungen den Zeitrang ihrer Einreichung zuerkannt bekommen.
Die Amtssprache ist gemäß § 93 MarkenG deutsch. Wird rechtzeitig eine Übersetzung nachgereicht, können auch fremdsprachige Markenanmeldungen den Zeitrang ihrer Einreichung zuerkannt bekommen.
Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.
Kleinoberfeld 1
D-76135 Karlsruhe
Deutschland