Anmeldung der Marke

Der Markenschutz entsteht mit Anmeldung und Eintragung der Marke beim Patentamt. Liegt erst die Anmeldung vor, besteht zwar kein Ausschließlichkeitsrecht, aber eine Art Anwartschaft des Anmelders. Insbesondere begründet sie bereits eine Priorität, wenn die Mindestvoraussetzungen nach § 32 Abs. 2 MarkenG erfüllt sind.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation