Anscheinshaftung

Die Grundsätze der Anscheinshaftung, nach denen eine Person dafür haftet, dass der Anschein erweckt und nicht beseitigt wurde, eine andere Person würde berechtigterweise für sie handeln, sind auch auf Gesellschaften anwendbar. Im Einzelfall setzt diese jedoch eine berufstypische Tätigkeit voraus.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation