Antinomie

Das Wettbewerbsrecht muss die Antinomie, d.h. das Spannungsverhältnis hinsichtlich des Schutzes des Mitbewerbers, der Konkurrenz, sowie der Allgemeinheit vor unlauteren Verhaltensweisen einerseits und hinsichtlich des Rechts auf freie Handlung des angegriffenen Mitbewerbers andererseits (spätestens in dem Bereich der Rechtswidrigkeit) lösen.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation