Antinomie
Das Wettbewerbsrecht muss die Antinomie, d.h. das Spannungsverhältnis hinsichtlich des Schutzes des Mitbewerbers, der Konkurrenz, sowie der Allgemeinheit vor unlauteren Verhaltensweisen einerseits und hinsichtlich des Rechts auf freie Handlung des angegriffenen Mitbewerbers andererseits (spätestens in dem Bereich der Rechtswidrigkeit) lösen.