Apotheker

Apotheker unterliegen spezifischen Berufsausübungsregeln, insbesondere aus werberechtlicher Sicht. Die Apotheker vertreiben Arzneimittel und unterliegen dem HWG (Heilmittelwerbegesetz) und dadurch spezifischen Beschränkungen, z.B. dem Verbot von Werbegaben. Zudem sind noch die Berufsordnungen der Landesapothekerkammern hinsichtlich der Außendarstellung der Apotheker zu beachten. Mithin soll die berufliche Integrität der Apotheker gefördert werden. Hinreichende Gründe des Gemeinwohls rechtfertigen hier die erforderliche Einschränkung der Berufsausübungsfreiheit.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation