Arbeitgeber
Jede juristische Person des Privatrechts oder Personengesellschaft kann Arbeitgeber sein, sofern sie kraft Arbeitsvertrages berechtigt ist, die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers zu fordern und im Gegenzug das Arbeitsentgelt schuldet.
Jede juristische Person des Privatrechts oder Personengesellschaft kann Arbeitgeber sein, sofern sie kraft Arbeitsvertrages berechtigt ist, die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers zu fordern und im Gegenzug das Arbeitsentgelt schuldet.