Arbeitsdirektor
Arbeitsdirektor ist das Mitglied des Vorstandes oder der Geschäftsführung, das bei einem paritätisch mitbestimmten Unternehmen gemäß § 33 Mitbestimmungsgesetz mit den Personal- und Sozialangelegenheiten betraut wurde.
Arbeitsdirektor ist das Mitglied des Vorstandes oder der Geschäftsführung, das bei einem paritätisch mitbestimmten Unternehmen gemäß § 33 Mitbestimmungsgesetz mit den Personal- und Sozialangelegenheiten betraut wurde.