Arbeitsleistung
Der Arbeitnehmer ist zur Erbringung seiner versprochenen Arbeitsleistung aus dem Arbeitsvertrag zum vereinbarten Zeitpunkt verpflichtet. Für diese Arbeitsleistung ist der Arbeitgeber zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. Zu Ausnahmen siehe „Unmöglichwerden der Arbeitsleistung“, „Entgeltfortzahlung“.