Arbeitsverhältnis
Das Arbeitsverhältnis wird durch den Arbeitsvertrag begründet, eine bloße Eingliederung des Arbeitnehmers in den Betrieb genügt nicht. Vgl. „Arbeitsvertrag“.
Das Arbeitsverhältnis wird durch den Arbeitsvertrag begründet, eine bloße Eingliederung des Arbeitnehmers in den Betrieb genügt nicht. Vgl. „Arbeitsvertrag“.