Assistentin, medizinisch-technische
Der Beruf zählt zu den technischen Heilhilfsberufen und damit zu den Fachkreisen nach § 2 HWG. Sie leistet einen Dienst für die Gesundheit der Menschen.
Der Beruf zählt zu den technischen Heilhilfsberufen und damit zu den Fachkreisen nach § 2 HWG. Sie leistet einen Dienst für die Gesundheit der Menschen.
Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter, zert. Compliance Officer und Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Complaince Management, Geldwäscheprävention sowie Konfliktmanagement.
Kleinoberfeld 1
D-76135 Karlsruhe
Deutschland