Assoziationsgefahr

Von Assoziationsgefahr wird gesprochen, wenn die Gefahr besteht, dass zwischen zwei Marken oder Zeichen eine gedankliche Verbindung hergestellt wird. Diese allein stellt aber keinen eigenen, über die Verwechslungsgefahr hinausgehenden Markenverletzungstatbestand dar.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation