Ausfertigungsvermerk
Die Form der Vollziehung der einstweiligen Verfügung erfordert für eine wirksame Zustellung eine zweifelsfreie Authentizität und Amtlichkeit. Die Ausfertigung muss folglich einen ordnungsgemäßen Ausfertigungsvermerk tragen. Das bedeutet es muss die Unterschrift des Urkundsbeamten und das Gerichtssiegel vorhanden sein.