Ausländische Priorität

Die Behandlung einer ausländischen Priorität richtet sich nach § 34 MarkenG. Ausländische Priorität meint, dass der Zeitrang einer Marke im Inland gegenüber dem Normalfall, nämlich dem des Anmeldetages in Deutschland, vorverlegt wird auf den Tag einer früheren Anmeldung der gleichen Marke im Ausland.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation