Ausschließlichkeitsrechte
Werden Ausschließlichkeitsrechte wie Patente, Gebrauchsmuster, Marken, und Geschäftsbezeichnungen einschließlich der Werktitel, geographische Herkunftsbezeichnungen, Urheberechte und die im Urheberrechtsgesetz verankerten Leistungsschutzrechte, Geschmacksmuster, Halbleiter- und Sortenschutz, Rechte an den vermögenswerten Bestandteilen des Persönlichkeitsrechts und Ansprüche aus einem ergänzenden wettbewerblichen Leistungsschutz verletzt, so können sie mit der Schutzrechtsverwarnung beanstandet werden.