Ausschüsse
Ausschüsse können als Untergliederung eines Aufsichtsrats eingerichtet werden und beschäftigen sich dann mit bestimmten Spezialthemen wie z.B. der Prüfungsausschuss oder der Präsidial- bzw. Personalausschuss. Sie müssen aus mindestens drei Mitgliedern bestehen, wobei der Aufsichtsrat über die genaue Zusammensetzung entscheidet.