Auszehrungswettbewerb
Der Auszehrungs- oder Verdrängungswettbewerb liegt vor, wenn es sich um ruinösen, die Existenz gefährdenden Wettbewerb handelt. Dieser kann über Art. 2 Abs. 1 GG abgewehrt werden.
Der Auszehrungs- oder Verdrängungswettbewerb liegt vor, wenn es sich um ruinösen, die Existenz gefährdenden Wettbewerb handelt. Dieser kann über Art. 2 Abs. 1 GG abgewehrt werden.
Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.
Kleinoberfeld 1
D-76135 Karlsruhe
Deutschland