B-to-B Marke

B-to-B Marken (Business-to-Business Marken) werden nur im Verhältnis zwischen Unternehmen benutzt und nicht im Verhältnis zwischen Unternehmen und Endverbraucher. Der Erwerb eines Produktes oder einer Dienstleistung ist dabei abhängig vom organisationalen Kaufverhalten der Unternehmen, welcher wesentlich stärker formalisiert ist und von den Bedürfnissen und Entscheidungen oft mehrerer Personen abhängt. Hinzu kommt, dass der Absatz oft über mehrere Stufen erfolgt. B-to-B Marken müssen deshalb anders angepasst werden als Verbrauchermarken.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation