Bagatellklausel
Nach der Bagatellklausel war eine nicht nur unerhebliche Beeinträchtigung des Wettbewerbs erforderlich. Dies wurde durch die Spürbarkeit der Beeinträchtigung ersetzt.
Nach der Bagatellklausel war eine nicht nur unerhebliche Beeinträchtigung des Wettbewerbs erforderlich. Dies wurde durch die Spürbarkeit der Beeinträchtigung ersetzt.