Baupaten-Rechtsprechung
Die Baupatenrechtsprechung des Bundesfinanzhofes besagte, dass die Absicht, Steuern zu sparen, als Gewinnerzielungsabsicht zu werten sei. Mit der Einführung von
Die Baupatenrechtsprechung des Bundesfinanzhofes besagte, dass die Absicht, Steuern zu sparen, als Gewinnerzielungsabsicht zu werten sei. Mit der Einführung von