Befangenheit
Ein Richter oder Mitarbeiter des Patentamtes kann wegen Befangenheit abgelehnt werden. Befangenheit liegt vor, wenn bei vernünftiger Würdigung aller Umstände objektiv davon ausgegangen werden kann, dass die Urteilsfähigkeit einer Person aufgrund persönlicher Motive oder einer speziellen Sachlage eingeschränkt ist und diese Person der Sache deshalb nicht unvoreingenommen entgegentritt.