Begrenzung, Beschränkung
Es sind zahlreiche Begrenzungen der Gesellschafterrechte im Rahmen des Gesellschaftsvertrags bzw. der Satzung denkbar. Zum Beispiel kann gemäß § 134 Abs. 1 S. 2 AktG die Satzung eine Stimmrechtsbeschränkung bestimmen, um übermäßige Einflussnahme von Großaktionären zu verhindern.