Beihilfe
Auch bei Markenrechtsverletzungen ist Beihilfe oder Anstiftung möglich. Dazu muss sich der Gehilfe oder Anstifter vorsätzlich an der objektiv rechtswidrigen Haupttat – der Markenrechtsverletzung – beteiligen.
Auch bei Markenrechtsverletzungen ist Beihilfe oder Anstiftung möglich. Dazu muss sich der Gehilfe oder Anstifter vorsätzlich an der objektiv rechtswidrigen Haupttat – der Markenrechtsverletzung – beteiligen.
Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter, zert. Compliance Officer und Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Complaince Management, Geldwäscheprävention sowie Konfliktmanagement.
Kleinoberfeld 1
D-76135 Karlsruhe
Deutschland