Benutzungszwang

Unter Benutzungszwang versteht man die Verpflichtung, eine Marke auch tatsächlich zu verwenden, um eine Löschung zu vermeiden. Der Markenschutz verfällt, wenn eine Marke fünf Jahre lang nicht vom Markeninhaber oder einem Lizenznehmer benutzt wurde. Dann kann von Dritten die Löschung beantragt werden. Auch können bei nicht erfülltem Benutzungszwang gemäß § 25 MarkenG keine Ansprüche aus §§ 14, 18 oder 19 MarkenG geltend gemacht werden.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation