Berichtigungsaktien
Die Berichtigungsaktie, auch als Gratisaktie bezeichnet, stellt eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln nach den §§ 207 bis 220 AktG dar, die das nominelle Grundkapital an das tatsächlich höhere Realkapital anpasst. Wirtschaftlich hat das die Wirkung eines Aktiensplits.