Berichtigungsaktien

Die Berichtigungsaktie, auch als Gratisaktie bezeichnet, stellt eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln nach den §§ 207 bis 220 AktG dar, die das nominelle Grundkapital an das tatsächlich höhere Realkapital anpasst. Wirtschaftlich hat das die Wirkung eines Aktiensplits.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation