Berufsausübungsfreiheit

Die Berufsausübungsfreiheit ist in Art. 12 Abs. 1 GG geregelt. Eine Einschränkung der Berufsausübungsfreiheit ist nur möglich, wenn sie verfassungsrechtlich gerechtfertigt ist. Die Prüfung erfolgt in drei Prüfungsstufen.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation