Beschleunigte Prüfung

In § 38 MarkenG ist die beschleunigte Prüfung für Anmeldeerfordernisse und absolute Schutzhindernisse geregelt. Auf Antrag des Anmelders und gegen Entrichtung einer Gebühr wird versucht, die angestrebte 6-Monats-Frist bis zur Eintragung einzuhalten oder zu unterschreiten. Wird die Frist dennoch nicht eingehalten, wird die Gebühr zurückerstattet.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation