Beschleunigungsgrundsatz

Der Beschleunigungsgrundsatz gilt für das Verfügungsverfahren und zwar für dessen gesamte Dauer einschließlich des Widerspruchs- und Rechtsmittelverfahrens, dadurch soll das Verfahren so zügig wie möglich durchgeführt werden.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation