Bestimmtheitsgrundsatz
Der Bestimmtheitsgrundsatz im Gesellschaftsrecht ist ein Instrument zum Minderheitenschutz und besagt, dass bei Änderung des Gesellschaftsvertrages oder anderen grundlegenden Geschäften nur dann ein Mehrheitsbeschluss ausreichend ist, wenn sich das aus dem Gesellschaftsvertrag oder dessen Auslegung ergibt. Die ausdrückliche Aufzählung der dem Mehrheitsentscheid unterworfenen Beschlussgegenstände ist allerdings nicht erforderlich. Teilweise wird der Bestimmtheitsgrundsatz abgelehnt oder nur auf solche Geschäfte angewandt, die in den Kernbereich der Beteiligung des einzelnen Gesellschafters eingreifen (sog. Kernbereichslehre).