Betriebsnachfolge
Wird durch Vererbung, Verschmelzung von Kapitalgesellschaften, Umwandlung einer Gesellschaft oder Übernahme eines Handelsgeschäfts ein Betrieb oder Betriebsteil im Wege der Gesamtrechtsnachfolge übernommen, liegt eine Betriebsnachfolge vor. Der neue Inhaber übernimmt kraft Gesetzes die Stellung des bisherigen Betriebsinhabers. Dazu gehören nicht nur das gesamte Betriebsvermögen, sondern auch die Betriebsschulden.