Bilanzbündeltheorie

Die Bilanzbündeltheorie, nach der die Gesamtbilanz der Personengesellschaft als Bündel der Einzelbilanzen der Mitunternehmer angesehen werden kann und die Gewinnermittlung für jeden Gesellschafter einzeln zu erfolgen hat, wurde Mitte der 1980er Jahre aufgegeben.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation