Briefkastenwerbung

Die Briefkastenwerbung umfasst den Einwurf von nicht adressiertem Werbematerial in den Briefkasten des Empfängers. Darunter fallen Handzettel, Prospekte, Kataloge, nicht adressierte Werbebriefe und Anzeigenblätter. Sie kann einen Fall des allgemeinen Grundsatzes darstellen, wonach eine Werbung jedenfalls dann zu einer unzumutbaren Belästigung führt, wenn sie gegen den erkennbaren ausdrücklichen oder konkludenten Willen des Empfängers erfolgt (z.B. einen Aufkleber „Keine Werbung“).

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation