Bruchteilsgemeinschaft
Eine Bruchteilsgemeinschaft entsteht, wenn eine Sache mehreren Personen im Miteigentum gehört, wobei der Anteil am Eigentum sich nach Bruchteilen bemessen lässt. Im Gegensatz zur Gesamthandsgemeinschaft kann dabei jeder Miteigentümer über seinen Anteil am Eigentum selbst und ohne Zusammenwirken mit den anderen Miteigentümern verfügen.