Bundesrechtsanwaltsordnung
Die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) dient als Schutz und Erhalt einer geordneten Rechtspflege und regelt die Berufsausübung der Rechtsanwälte. Sie stellt u.a. klar, dass der Rechtsanwalt ein unabhängiges Organ der Rechtspflege ist und er einen freien Beruf, kein Gewerbe ausübt.