confusion
Das zivilrechtliche Delikt der „concurrence déloyale“ (Frankreich) setzt u.a. ein fehlerhaftes Verhalten des Beklagten („faute“) voraus. Eine Fallgruppe davon ist die „confusion“, als das Hervorrufen von Verwechslungen.
Das zivilrechtliche Delikt der „concurrence déloyale“ (Frankreich) setzt u.a. ein fehlerhaftes Verhalten des Beklagten („faute“) voraus. Eine Fallgruppe davon ist die „confusion“, als das Hervorrufen von Verwechslungen.
Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.
Kleinoberfeld 1
D-76135 Karlsruhe
Deutschland